Bau-Gutachten
klar, sachlich & lösungsorientiert.
01: Bau-Begutachtungen
Konfliktarm mit Mediation:
Beurteilung der fachlich korrekten Ausführung bzw. Schadens-, Ursachen-Ermittlung & -Behebung
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Die Beratung und Begleitung beim Hausbau durch mich als unabhängigen Baugutachter bietet viele Vorteile:
• Bewertung von Art- und Weise der (geplanten) Ausführung
• Qualitätssicherung während der Bauphase
Mein Interesse ist dabei, dass nach Abschluss der Arbeiten das bestmögliche Ergebnis steht.
Schon im Vorfeld eines Bau- oder Kaufvorhabens können viele Fehler durch eine gute Bauberatung vermieden werden. Die Kosten hierfür betragen in der Regel nur einen Bruchteil der Auftragssumme oder des Kaufpreises.
Bauabnahme vor Gewährleistungsablauf
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt beim Bauen, da sie die Akzeptanz der Bauleistungen als korrekt bedeutet und weitreichende rechtliche Wirkungen hat. Laut einer repräsentativen Statistik sind 37 % der Mängel oder Schäden bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar.
Als erfahrener und qualifizierter Bausachverständiger stehe ich Ihnen bei der Bauabnahme gerne beratend zur Seite und überprüfe für Sie, ob die ausgeführten Bauarbeiten fachgerecht abgeschlossen wurden. Während des Ortstermins nehme ich die Bausubstanz genauestens unter die Lupe und benenne die vorliegenden Ausführungsfehler/ Baumängel. Auf Wunsch wird ein ausführlicher Bericht mit einer Fotodokumentation von mangelhaft ausgeführten oder gar unfertigen Bauarbeiten erstellt.
Es ist ratsam, sich jetzt vorzusorgen und unerwartete Mehr- und Folgekosten zu vermeiden.
Bauschadensgutachten
Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt einer bestimmten Lage oder Situation zu klären. In solch einem Fall stehen sich mehrere Parteien gegenüber. Hierbei handelt es sich dann um Privatpersonen, wobei die eine Seite mit einem aufgekommenen Schaden konfrontiert wurde und die andere als Streitgegner dasteht. Doch manchmal kann es sein, dass sich beide Seiten nicht einigen können. In diesem Fall kann ein Sachverständiger beauftragt werden, ein Gutachten der jeweiligen Sachlage zu erstellen und dadurch neue Informationen und eine klare Deutung der Lage zu sichern. Bei solch einem Schiedsgutachten ist das Ergebnis jedoch für alle Parteien verbindlich. Gewisse Rechtsstreitigkeiten können sich dadurch massiv abkürzen, denn die jeweiligen Parteien können keinen Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus hat eine Partei nicht unbedingt einen Vorteil davon, wenn das Ergebnis des Schiedsgutachtens für ihre Seite spricht. Natürlich kann eine Partei aufgrund des Schiedsgutachtens gewisse Forderungen stellen, doch das bedeutet noch lange nicht, dass jene auch durchgesetzt werden müssen. Ein solches Gutachten nimmt auch oftmals einige Zeit in Anspruch, denn die dargelegten Forderungen müssen zuerst einmal analysiert und für annehmbar befunden werden, bevor es zu einer Veränderung oder Durchführung kommen kann.
Das Schiedsgutachten sorgt also dafür, dass die Sachlage durch einen Sachverständigen auf richtige Art und Weise für alle Parteien dargestellt wird. In erster Linie sollte -theoretisch gesehen- keine der Parteien wissentlich vom Ergebnis profitieren,… wobei es in der Regel natürlich immer dazu kommt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Schaden, für den aufgekommen werden muss, genau eingeschätzt werden soll. Dementsprechend wichtig ist es, ein voll annehmbares und unabhängiges Werturteil zu erhalten.
Schimmel- & Wasserschaden-Gutachten
Bei Schimmel in der Wohnung hängt die Kostenübernahme für einen Gutachter von der Ursache des Schimmels und den vertraglichen Vereinbarungen ab:
Vermieter: Ist der Schimmel durch Baumängel oder fehlende Instandhaltung seitens des Vermieters entstanden, ist dieser in der Regel verantwortlich für die Kosten des Gutachters.
Mieter: Falls der Schimmel aufgrund falschen Lüftungs- oder Heizverhaltens des Mieters entstanden ist, kann der Mieter für die Kosten des Gutachters aufkommen müssen.
Klärung der Ursache: Oftmals wird ein Gutachter herangezogen, um die genaue Ursache des Schimmels zu klären. Wer letztendlich die Kosten trägt, kann abhängig vom Ergebnis des Gutachtens sein.
Rechtsschutzversicherung: Wenn der Mieter eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese in einigen Fällen die Kosten übernehmen, insbesondere wenn ein Rechtsstreit entsteht.
In jedem Fall ist es ratsam, vor der Beauftragung eines Gutachters das Gespräch mit der Gegenseite zu suchen und möglicherweise rechtlichen Rat einzuholen.
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Bei einem Wasserschaden hängt die Kostenübernahme für einen Gutachter von der Schadensursache und den beteiligten Versicherungen ab:
Gebäudeversicherung: Ist der Wasserschaden durch ein Ereignis verursacht, das über die Gebäudeversicherung des Eigentümers abgedeckt ist (wie z.B. Rohrbruch), übernimmt in der Regel die Versicherung die Kosten für den Gutachter.
Haftpflichtversicherung: Verursacht ein Mieter oder Dritter den Schaden (z.B. durch Fahrlässigkeit), kann dessen Haftpflichtversicherung für die Gutachterkosten aufkommen.
Eigentümer oder Mieter: Falls keine Versicherung den Schaden abdeckt oder der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, muss der Eigentümer oder in manchen Fällen der Mieter die Kosten für den Gutachter tragen.
Versicherungsanspruch: Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters kann auch notwendig sein, um gegenüber Versicherungen Ansprüche geltend zu machen oder den Schadensumfang festzustellen.
Es ist empfehlenswert, vor der Beauftragung eines Gutachters sowie einer Wasserschadensanierung die Situation mit der Versicherung und gegebenenfalls mit einem Rechtsbeistand zu klären.
Beweissichrung
Es gibt private und gerichtliche Beweissicherungsverfahren. Sinn und Zweck dieser Verfahren ist es, die Ist-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Zukunft festzuhalten. So können in der Zukunft keine Streitigkeiten über den dokumentierten Zustand entstehen.
Private Beweissicherung:
Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an Nachbargebäuden/Wohnungen entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es zu empfehlen, vor Beginn solcher Bauarbeiten, eine Beweissicherung durchzuführen. Dabei schätzen wir zunächst durch Einsicht in Ihre Planungsunterlagen ein, wie groß der Einflussbereich ist und überprüfen und dokumentieren dann den Zustand der Nachbargebäude/Wohnungen in diesem Einflussbereich vor Beginn der Bauarbeiten.
Gerichtliche Beweissicherung:
Von der Beweissicherung abzugrenzen ist das selbständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO). Hierunter zu verstehen ist ein gerichtliches Verfahren, das durch einen entsprechenden Antrag veranlasst wird und dem eigentlichen Hauptprozess vorgelagert ist. Ziel ist es einerseits einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem die streitigen Fragen durch einen unabhängigen Gutachter geklärt werden und dadurch eine außergerichtliche Einigung möglich wird. Kommt es zu keiner Einigung, so sind mit dem Gutachten, dass im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erstellt wurde, die Beweise gesichert, da ein solches Gutachten vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist, im Gegensatz zu einem Privatgutachten, das lediglich als qualifizierter Parteivortrag eingebracht werden kann. Das Gericht bestimmt im selbständigen Beweisverfahren den Gutachter und gibt diesem zu beantwortende Fragen vor. Im Baubereich z.B., ob Baumängel vorliegen, welche Ursachen diese haben, wie diese beseitigt werden können und welche Kosten dafür anfallen.
02: Arten von Gutachten
Streitbeilegung:
Mängel & Ursachen ermitteln,
Lösungen finden.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten dient dazu, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden und wird von öbuv. Sachverständigen durchgeführt. Um solchen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Sie frühzeitig die Hinzuziehung eines Bausachverständigen als Schiedsgutachter in Betracht ziehen. Eine Schiedsgutachterabrede kann im Vorfeld zwischen Bauunternehmer und Ihnen getroffen werden. Sie besagt, dass im Streitfall ein benannter Bausachverständiger mit der sachkundigen Klärung der Verantwortlichkeiten beauftragt wird. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist bindend und kann im Falle einer „offenbaren Unrichtigkeit“ gerichtlich angefochten werden. Im Gegensatz zum Schiedsgericht, entscheidet der Schiedsgutachter nur über Umstände, ohne über die Verpflichtungen der Parteien zu befinden.
In solch einem Fall stehen sich mehrere Parteien gegenüber. Hierbei handelt es sich dann um Privatpersonen, wobei die eine Seite mit einem aufgekommenen Schaden konfrontiert wurde und die andere als Streitgegner dasteht. Doch manchmal kann es sein, dass sich beide Seiten nicht einigen können. In diesem Fall kann ein Sachverständiger beauftragt werden, ein Gutachten der jeweiligen Sachlage zu erstellen und dadurch neue Informationen und eine klare Deutung der Lage zu sichern. Bei solch einem Schiedsgutachten ist das Ergebnis jedoch für alle Parteien verbindlich. Gewisse Rechtsstreitigkeiten können sich dadurch massiv abkürzen, denn die jeweiligen Parteien können keinen Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus hat eine Partei nicht unbedingt einen Vorteil davon, wenn das Ergebnis des Schiedsgutachtens für ihre Seite spricht. Natürlich kann eine Partei aufgrund des Schiedsgutachtens gewisse Forderungen stellen, doch das bedeutet noch lange nicht, dass jene auch durchgesetzt werden müssen. Ein solches Gutachten nimmt auch oftmals einige Zeit in Anspruch, denn die dargelegten Forderungen müssen zuerst einmal analysiert und für annehmbar befunden werden, bevor es zu einer Veränderung oder Durchführung kommen kann.
Das Schiedsgutachten sorgt also dafür, dass die Sachlage durch einen Sachverständigen auf richtige Art und Weise für alle Parteien dargestellt wird. In erster Linie sollte -theoretisch gesehen- keine der Parteien wissentlich vom Ergebnis profitieren,… wobei es in der Regel natürlich immer dazu kommt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Schaden, für den aufgekommen werden muss, genau eingeschätzt werden soll. Dementsprechend wichtig ist es, ein voll annehmbares und unabhängiges Werturteil zu erhalten.
Privatgutachten / Parteiengutachten
Wenn es zu einem Streit zwischen zwei Privatpersonen kommt, kann zu jedem Zeitpunkt ein Sachverständiger von einer der beiden Parteien einberufen werden. Hier ist es wichtig, zu wissen, dass der Sachverständige von einer Privatperson angefordert wird. Steht ein Gericht als hohe Instanz zwischen den beiden Privatpersonen, kümmert sich nämlich das jeweilige Gericht um ein Gutachten. Die Privatpersonen können dann lediglich einen Antrag auf ein Gutachten stellen, es aber nicht direkt in Auftrag geben. Auch der Sachverständige wird letztendlich vom Gericht ausgewählt und eben nicht von einer Privatperson, die aber dazu befugt ist, einen Sachverständigen vorzuschlagen.
Ein beliebter Streitfall tritt dann auf, wenn es um eine Form von Dienstleistung geht. Hierbei zahlt eine Privatperson einen gewissen Betrag, während beispielsweise ein Unternehmen einen Auftrag erhält. Wird dieser nicht ordnungsgemäß ausgeführt, kann die Privatperson ein Gutachten einberufen, um den Sachverhalt genau abzuklären. In der Regel ist es in diesem Fall so, dass der jeweilige Dienstleister eine andere Sicht als die Privatperson vertritt. Kann es dann zu keiner Einigung kommen, ist die Erstellung eines Gutachtens eine hervorragende Idee, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Es geht also oft um Fehler oder Mängel, die festgestellt werden sollen. Das Gutachten sorgt im besten Fall für die Privatperson dafür, dass eine Schadensregulierung vom Streitgegner vorgenommen wird.
Zudem ist es auch möglich, ein Privatgutachten als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung zu nutzen. Hierbei wurde das Gutachten zwar auf Geheiß einer Privatperson erstellt, jedoch kann es in der Streitfrage trotzdem als Basis dienen, sollte ein Gericht dazwischentreten. Zuletzt ist es möglich, mit dem Sachverständigen die jeweiligen Mängel zu begutachten und somit eine Mängelbeseitigung bei dem Streitgegner anzufordern oder zu vereinbaren. Dadurch kommt es in der Regel schneller zur Behebung des aufgetretenen Schadens.
Befinden sich zwei Privatpersonen in einem Rechtsstreit, bei dem bisher noch kein Gericht hinzugezogen wurde, kann eine der beiden Parteien ein Gutachten durch einen Sachverständigen durchführen lassen. In diesem Fall handelt es sich um ein so genanntes Parteiengutachten. Hier besteht lediglich die Möglichkeit, einen Antrag für ein Gutachten zu stellen.
Ein Parteiengutachten wird auch als „Privatgutachten“ bezeichnet. Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen einem Parteiengutachten und einem Gerichtsgutachten. Wurde ein Gutachten auf Geheiß einer Privatperson durchgeführt, kann sich ein später hinzugezogenes Gericht nicht, wenn es um die Beweismittellage geht, auf den festgestellten Sachverhalt des Gutachters oder Sachverständigen stützen. Soll ein Urteil gefällt werden, muss das Gericht ein Gutachten angefordert haben, damit es berücksichtigt werden kann. Der Sachverständige muss also von einem Gericht bestellt worden sein und nicht von einer Privatperson oder einer der beiden Parteien, um die es sich handelt.
Ein Parteiengutachten kann auch dann hinzugezogen werden, wenn sich ein gerichtlich bestelltes Gutachten für die jeweilige Privatperson als unerfreulich herausstellt. Sollte das Parteiengutachten zu einem anderen Ergebnis als das Gerichtsgutachten kommen, könnte es sein, dass das jeweilige Gericht einen weiteren Sachverständigen anfordert, welcher wiederum ein neues Gutachten erstellt. Dadurch kann die Sachlage noch weiter ermittelt und klargestellt werden. Jedoch muss das Parteiengutachten in diesem Fall sehr stark von dem Ergebnis des gerichtlich bestellten Gutachters abweichen, damit es zu einer erneuten Überprüfung kommen kann. Letztendlich ist es möglich, dass das zu fällende Urteil des Gerichts davon abhängt.
Abwehr von "Gefälligkeitsgutachten"
Sollte es zu einem so genannten „Gefälligkeitsgutachten“ kommen, wurde die Arbeit des Sachverständigen nicht korrekt durchgeführt. Normalerweise ist der Sachverständige dazu verpflichtet, ein komplett unabhängiges Gutachten zu erstellen, bei dem keine der beiden Parteien bevorzugt wird. Sollte dies doch der Fall sein, ist der Sachverständige der Gesetzgebung nicht nachgekommen. Es ist extrem wichtig, dass der Sachverständige die Situation durch sein fachliches Wissen klar einordnen kann.
Die beauftragte Person muss sich also bestens auf dem jeweiligen Gebiet, in dem das Gutachten vonnöten ist, auskennen, um keine einfache Mutmaßung anzustellen, sondern eine gezielte, fachliche Aussage zu treffen. Trifft dies nicht zu, spricht man ebenfalls von einem „Gefälligkeitsgutachten“, da das Ergebnis des Gutachtens nicht zwingend auf der Kompetenz des Sachverständigen beruht. Gerade der Auftraggeber des Gutachtens wird hier in Mitleidenschaft gezogen, denn für jenen kann ein hoher Schaden entstehen. Immerhin trägt er in der Regel auch die Kosten.
Durch ein Gericht, einen unabhängigen Gutachter oder auch eine Versicherung ist ein Gefälligkeitsgutachten oft sehr einfach zu durchschauen. Eine derart schlechte Arbeit wird normalerweise entdeckt immer aufgedeckt.
Der Auftraggeber hat natürlich immer eine bestimmte Vorstellung oder einen Wunsch, was das Ergebnis des Gutachtens angeht. Allerdings darf der Sachverständige nicht auf etwaige Äußerungen des Auftraggebers eingehen und das Ergebnis in eine bestimmte Richtung lenken, um den Wünschen einer Privatperson gerecht zu werden. Der tatsächliche Stand des jeweiligen Sachverhalts ist zu ermitteln und dies funktioniert nur, wenn ein klares und unabhängiges Gutachten erstellt wurde. Alles andere wird als Gefälligkeitsgutachten bezeichnet, da hier nicht korrekt gearbeitet wurde.
Versicherungsgutachten
Im Falle eines Versicherungsgutachtens schaltet sich die Versicherung einer Privatperson ein, wenn es um einen bestimmten Schaden geht, der vom jeweiligen Versicherungsunternehmen getragen werden soll. Als Beispiel könnte hier ein Brand- oder Wasserschaden dienen, durch den die Wohnung oder das Haus der Privatperson in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Ursache steht dabei im Mittelpunkt, doch natürlich auch die Höhe des Schadens, der angerichtet wurde. Der Sachverständige ermittelt also in erster Linie für die Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Auch hier muss ein unabhängiges und unparteiisches Gutachten erstellt werden.
Darüber hinaus kann ein Sachverständiger auch dann bei einem Versicherungsgutachten hinzugezogen werden, wenn es sich um Sturm- oder Haftpflichtschäden handelt. Hier muss die Lage ebenfalls genau begutachtet werden, damit die Versicherung die korrekte Höhe des Schadens übermittelt bekommt. Dies ist auch für die Privatperson wichtig, bei welcher der Schaden festgestellt wird. Schließlich soll die Versicherung für den Schaden aufkommen. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherung den Sachverständigen stellt und eben nicht die Privatperson, da es sich sonst um ein Privatgutachten handeln würde. Die Privatperson hat also keinen Einfluss auf die Wahl des Sachverständigen, welcher den aufgekommenen Schaden ermitteln soll.
Wurde das Gutachten abgeschlossen, erfährt nicht nur die Versicherung von dem Ergebnis, sondern auch die Privatperson. Schließlich müssen beide Parteien über den Sachverhalt informiert werden – gerade dann, wenn es sich um einen besonders großen Schaden handelt, der begutachtet wurde. Versicherung und auch Privatperson können jeweils reagieren und haben die Möglichkeit, Vorbereitungen in Bezug auf die Behebung des Schadens zu treffen. Natürlich kommt im Falle eines Autounfalls ebenfalls ein Versicherungsgutachten in Frage. Hier lässt sich der Schaden an der Karosserie der jeweiligen Privatperson ausmachen. Gerade dann, wenn es sich um einen Neuwagen handelt, kann dies eine sehr wichtige Information sein.
Gerichtsgutachten
Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite eines Gerichts einberufen wird. Ein Gerichtsgutachten wird angefordert, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zu einer Bewertung kommen soll. Allerdings muss eine der beiden Parteien, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind, einen Antrag auf ein solches Gutachten stellen. Ob dieser Antrag genehmigt wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Darüber hinaus muss klar definiert sein, wer der Gegner des Antragsstellers ist.
Oft geht es darum, eine Art von Mangel festzustellen und durch einen Sachverständigen und ein entsprechendes Gutachten bestätigen zu lassen. Dementsprechend handelt es sich stets um eine besondere Form der Überprüfung. Allerdings ist es nicht zwingend nötig, in diesem Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen,… je nach Schwere des jeweiligen Sachverhalts ist dies jedoch ratsam. Das Gericht wählt übrigens aus, wer der Sachverständige ist. Dies wäre bei einem Privatgutachten nicht der Fall. Hier würde die jeweilige Privatperson dafür sorgen, den Sachverständigen zu stellen und anzufordern. Der Antragssteller hat aber auch bei Gericht die Möglichkeit dazu, einen Sachverständigen vorzuschlagen.
Nimmt das Gericht diesen Vorschlag an, ist dies ein großer Vorteil für den Antragssteller, denn hier handelt es sich dann um eine Person oder einen Verband, mit dem der Antragssteller bestenfalls vertraut ist. Zuletzt geht es noch um die Erstellung des Gutachtens. Welche Aufgaben hier genau gegeben werden, bestimmt das Gericht nach der Stellung des Antrags. Der Gutachter hat folglich die Aufgabe, dem Beschluss Folge zu leisten und die aufgeführten Mängel zu überprüfen oder gegebenenfalls sicherzustellen.
Die streitenden Parteien müssen auf das Ergebnis des Gutachtens warten, denn jenes könnte, je nach Lage des sichergestellten Sachverhalts, eine deutliche Veränderung für den laufenden Prozess bedeuten.
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Land Brandenburg
Barnim, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt (Oder), Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostrprignitz-Ruppin, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Uckermark,
Bernau bei Berlin, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Falkensee, Königs Wusterhausen, Oranienburg, Schwedt/Oder
Fürstenwalde/Spree, Guben, Hennigsdorf, Neuruppin, Rathenow, Senftenberg, Spremberg / Grodk, Strausberg, Wittenberge
Ahrensfelde, Altdöbern, Althüttendorf, Altlandsberg, Alt Tucheband, Alt Zauche-Wußwerk / Stara Niwa-Wózwjerch, Am Mellensee, Angermünde, Bad Belzig, Bad Freienwalde (Oder), Bad Liebenwerda, Bad Saarow, Bad Wilsnack, Baruth/Mark, Beelitz, Beeskow, Beetzsee, Beetzseeheide, Beiersdorf-Freudenberg, Bensdorf, Berge, Berkenbrück, Bernau bei Berlin, Bersteland, Berstensee, Biesenthal, Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Bleyen-Genschmar, Bliesdorf, Boitzenburger Land, Borkheide, Borkwalde, Brandenburg an der Havel, Breddin, Breese, Breydin, Brieselang, Briesen / Brjazyna, Briesen (Mark), Brieswow-Finkenheerd, Britz, Bronkow, Brück, Brüssow, Buckautal, Buckow (Märkische Schweiz), Burg (Spreewald) / Bórkowy (Błota), Byhleguhre-Byhlen / Běła Góra-Bělin, Calau, Carmzow-Wallmow, Casekow, Chorin, Cottbus / Chóśebuz, Crinitz, Cumlosen,
Dabergotz, Dahme/Mark, Dahmetal, Dallgow-Döberitz, Diensdorf-Radlow, Dissen-Striesow / Dešno-Strjažow, Doberlug-Kirchhain, Döbern, Drachhausen, / Hochoza, Drahnsdorf, Drebkau / Drjowk, Dreetz, Drehnow / Drjenow,
Eberswalde, Eichwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerder, Erkner,
Falkenberg, Falkenberg/Elster, Falkenhagen (Mark), Falkensee, Fehrbellin, Felixsee / Feliksowy jazor, Fichtenhöhe, Fichtwald, Finsterwalde, Flieth-Steglitz, Forst (Lausitz), Frankfurt (Oder), Frauendorf, Fredersdorf-Vogelsdorf, Friedland, Friedrichswalde, Friesack, Fürstenberg/Havel, Fürstenwalde/Spree,
Gartz (Oder), Garzau-Garzin, Gerdshagen, Gerswalde, Glienicke/Nordbahn, Gollenberg, Golßen, Golzow (bei Brandenburg), Golzow (Oderbruch), Gordon-Staupitz, Göritz, Görzke, Gosen-Neu Zittau, Gräben, Gramzow, Gransee, Gröden, Großbeeren, Großderschau, Großmehlen, Groß Köris, Groß Kreutz (Havel), Groß Lindow, Groß Pankow (Prignitz), Großräschen, Groß Schmacksdorf-Simmersdorf, Großthiemig, Großwoltersdorf, Grünewald, Grünheide (Mark), Grünow, Grunow-Dammendorf, Guben, Guhrow / Góry, Gülitz-Reetz, Gumtow, Gusow-platkow, Guteborn,
Halbe, Halenbeck-Rohlsdorf, Havelaue, Havelsee, Heckelberg-Brunow, Heideblick, Heideland, Heidesee, Heiligengrabe, Heinsersbrück / Móst, Hennigsdorf, Hermsdorf, Herzberg (Elster), Herzberg (Mark), Hirschfeld, Hohenbocka, Hohenbucko, Hohenfinow, Höhenland, Hohenleipisch, Hohen Neuendorf, Hohenselchow-Groß Pinnow, Hoppegarten,
Ihlow,
Jacobsdorf, Jamlitz, Jämlitz-Klein Düben, Jänschwalde /Janšojce, Joachimsthal, Jüterbog,
Karstädt, Kasel-Golzig, Ketzin/Havel, Kleinmachnow, Kleßen-Görne, Kloster Lehnin, Kolkwitz / Gołkojce, Königs Wusterhausen, Kotzen, Krausnick-Groß Wasserburg, Kremitzaue, Kremmen, Kroppen, Kümmernitztal, Küstriner Vorland, Kyritz,
Langewahl, Lanz, Lauchhammer, Lawitz, Lebus, Lebusa, Leegebruch, Legde/Quitzöbel, Lenzen (Elbe), Lenzerwische, Letschin, Lichterfeld-Schacksdorf, Liebenwalde, Lieberose, Liepe, Lietzen, Lindenau, Lindendorf, Lindow (Mark), Linthe, Löwenberger Land, Lübben (Spreewald) / Lubnjow/Błota, Luckaitztal, Luckau, Luckenwalde, Ludwigsfelde, Lonow-Stolzenhagen, Lychen,
Marienfließ, Marienwerder, Märkisch Buchholz, Märkisch Linden, Märkisch Luch, Märkische Heide / Markojska Góla, Märkische Höhe, Massen-Niederlausitz, Melchow, Merzdorf, Mescherin, Meyenburg, Michendorf, Milmersdorf, Milower Land, Mittenwalde (Mark), Mittenwalde (Uckermark), Mixdorf, Mühlberg/Elbe, Mühlenbecker Land, Mühlenberge, Mühlenfließ, Müllrose, Müncheberg, Münchehofe,
Nauen, Neiße-Malxetal, Neißemünde, Nennhausen, Neuenhagen bei Berlin, Neuhardenberg, Neuhausen/Spree / Kopańce, Neulewin, Neupetershain / Nowe Wiki, Neuruppin, Neu-Seeland, Neustadt (Dosse), Neutrebbin, Neu Zauche / Nowa Niwa, Neuzelle, Niederer Fläming, Niederfinow, Niedergörsdorf, Niemegk, Nordwestuckermark, Nuthetal, Nuthe-Urstromtal,
Oberbarnim, Oberkrämer, Oberuckersee, Oderaue, Oderberg, Oranienburg, Ortrand,
Panketal, Parsteinsee, Paulinenaue, Päwesin, Peitz / Picnjo, Perleberg, Pessin, Petershagen/Eggersdorf, Pinnow, Pirow, Planebruch, Planetal, Plattenburg, Plessa, Podelzig, Potsdam, Premnitz, Prenzlau, Pritzwalk Prötzel, Putlitz,
Rabenstein/Fläming, Ragow-Merz, Randowtal, Rangsdorf, Rathenow, Rauen, Rehfelde, Reichenow-Möglin, Reichenwalde, Reitwein, Retzow, Rheinsberg, Rhinow, Rietz-Neuendorf, Rietzneuendorf-Staakow, Röderland, Rosenau, Roskow, Rückersdorf, Rüdersdorf bei Berlin, Rüdnitz, Ruhland, Rühstädt, Rüthnick,
Sallgast, Schenkenberg, Schenkendöbern, Schilda, Schipkau, Schlaubetal, Schlepzig/ Slopišća, Schlieben, Schmogrow-Fehrow / Smogorjow-Prjawoz, Schönborn, Schönefeld, Schöneiche bei Berlin, Schönermark, Schönewalde, Schönfeld, Schönwald, Schönwalde-Glien, Schorfheide, Schraden, Schulzendorf, Schwarzbach, Schwarzheide, Schwedt/Oder, Schwerin, Schwielochsee / Gójacki jazor, Schwielowsee, Seddiner See, Seeblick, Seelow, Senftenberg, Siehdichum, Sieversdorf-Hohenofen, Sonnenberg, Sonnewalde, Spreehagen, Spreewaldheide / Błośańska Góla, Spremberg / Grodk, Stahnsdorf, Stechlin, Stechow-Ferchesar, Steinhövel, Steinreich, Storbeck-Frankendorf, Storkow (Mark), Straupitz (Spreewald) / Tšupc (Błota), Strausberg, Stüdenitz-Schönemark, Sydower Fließ,
Tantow, Tauche, Tauer / Turjej, Teichland, Gatojce, Teltow, Temmen-Ringenwalde, Temnitzquell, temnitztal, Templin, Tettau, Teupitz, Trebbin, Treplin, Treuenbrietzen, Triglitz, Tröbitz, Tschernitz, Turnow-Preilack / Turnow-Pśiłuk,
Uckerfelde, Uckerland, Uebigau-Wahrenbrück, Unterspreewald, Velten, Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota, Vielitzsee, Vierlinden, Vogelsang,
Waldsieversdorf, Walsleben, Wandlitz, Weisen, Welzow / Wjelcej, Wendisch Rietz, Wenzlow, Werben / Wjerbno, Werder (Havel), Werneuchen, Wiesenau, Wiesenaue, Wiesenburg/Mark, Wiesengrund / Łukojce, Wildau, Wittenberge, Wittstock/Dosse, Wollin, Woltersdorf, Wriezen, Wusterhausen/Dosse, Wustermark, Wusterwitz,
Zechin, Zehdenick, Zernitz-Lohm, Zeschdorf, Zeuthen, Zichow, Ziesar, Ziethen, Ziltendorf, Zossen
Sachsen-Anhalt
Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau-Roßlau, Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Hansestadt Stendal, Weißenfels, Bitterfeld-Wolfen, Merseburg, Naumburg (Saale), Bernburg (Saale), Werningerode, Schönebeck (Elbe), Zeitz, Aschersleben, Sangerhausen, Köthen (Anhalt), Staßfurt, Hansestadt Salzwedel, Quedlinburg, Burg, Lutherstadt Eisleben, Hansestadt Gardelegen, Zerbst/Anhalt, Oschersleben (Bode), Haldensleben, Blankenburg (Harz), Hohe Börde, Thale, Landsberg, Sandersdorf-Brehna, Jessen (Elster), Leuna, Wanzleben-Börde, genthin, Hettstedt, Coswig (Anhalt), Gräfenhainichen,
Sachsen
Bautzen, Chemnitz, Dresden, Erzgebirgskreis, Görlitz, Leipzig, Maißen, Mittelsachsen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau,
Annerberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Auerbach/Vogtland, Bautzen, Bischofswerda, Borna, Brand-Erbisdorf, Coswig, Crimmitschau, Delitzsch, Dippoldiswalde, Döbeln, Eilenburg, Flöha, Freiberg, Freital, Geithain, Glauchau, Görlitz, Grimma, Großenhain, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Klingenthal, Limbach-Oberfrohna, Löbau, Marienberg, Markkleeberg, Meißen, Mittweida, Niesky, Oelsnitz/Vogtland, Oschatz, Pirna, Plauen, Radeberg, Radebeul, Reichenbauch im Vogtland, Riesa, Rochlitz, Schkeuditz, Schwarzberg/Erzgebirge, Sebnitz, Stollberg/Erzgebirge, Torgau, Weißwasser, Werdau, Wurzen, Zittau, Zschopau, Zwickau
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald, Rostock, Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg,
Altentreptow, Anklam, Bad Doberan, Bad Sülze, Barth, Bergen auf Rügen, Boizenburg/Elbe, Brüel, Burg Stargard, Bützow, Crivitz, Dargun, Dassow, Demmin, Dömitz, Eggesin, Franzburg, Friedland, Gadebusch, Garz/Rügen, Gnoien, Goldberg, Grabow, Greifswald, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Gützkow, Hagenow, Jarmen, Klütz, Krakow am See, Kröpelin, Kühlungsborn, Laage, Lassan, Loitz, Lübtheen, Lübz, Ludwigslust, Malchin, Malchow, Marlow, Mirow, Neubrandenburg, Neubukow, Neukalen, Neukloster, Neustadt-Glewe, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Penkum, Penzlin, Plau am See, Putbus, Rehna, rerik, Ribnitz-Damgarten, Richtenberg, Röbel/Müritz, Rostock, Sassnitz, Schöneberg, Schwaan, Schwerin, Stavenhagen, Sternberg, Stralsund, Strasburg (Uckermark), Tessin, Teterow, Torgelow, Tribsees, Uckermünde, Usedom, Waren (Müritz), Warin, Wesenberg, Wismar, Wittenburg, Woldegk, Wolgast, Zarrenthin am Schaalsee
Thüringen
Altenburger Land, Eichsfeld, Erfurt, Gera, Gotha, Greiz, hildburghausen, Ilm-Kreis, Jena, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, Suhl, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Weimar, Weimarer Land,
Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha, Eisenach, Nordhausen, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Suhl, Altenburg, Saalfeld/Saale, Arnstadt, Meiningen, Rudolstadt, Sonneberg, Apolda, Bad Salzungen, Sondershausen, Greiz, Leinefelde-Worbis, Schmalkalden, Sömmerda, Heilbad Heiligenstadt, Bad Langensalza, Zeulenroda-Triebes, Schmölln, Waltershausen, Zella-Mehlis, Dingelstädt, Pößneck, Hildburghausen, Eisenberg, Schleusingen, Bleicherode, Meuselwitz
***
Glossar:
Abnahme, Altbau, Alter, Aufmaß, Aufwand, außergerichtliche Einigung,
Bau, Bauabnahme, baubegleitende Qualitätsüberwachung für Bauherren, Bauträger oder Architekten, baubegleitende Sachverständigentätigkeit, Bausachverständige, Bauschadenssachverständige, Bauschadengutachten, Baudenkmal, Bauleitung, Baumängel, bauphysikalische Berechnungen, Bauprojekt, Baurecht, Bauordnung, Baustellenbegehung, Bauthermografie, Beauftragung, Befestigungstechnik, Begutachtung, Belastung, Belüftung, Beratung zu Baumaßnahmen, Berechnungen, Beschädigung, beschädigt, Beweis, Beweissicherung, Beweissicherungsverfahren, Bewertung nach Ursache und Ausmaß, biologisch, Blower-Door-Test , Bruch,
chemische Untersuchung, Controlling
Dach, Dachdeckung, Dachfenster, Dachkonstruktion, Dachschaden, Dachstuhl, Dämmung, Dampf, Dauer, defekt, Denkmal, Denkmalschutz, Dielung, Dielungen, Dielenboden, Dielenfußboden, Diagnose, Doppelsachverständiger,
Emission, emittieren, energetische Sanierung, Energieberatung, Energie-effizienz-Experte, Entnahme von Proben, Erstellung von Gutachten, energetische Sanierung, Bestätigung für energetische Sanierung
Fachwerk, Fachwerke, fachgerechte Ausführung, fachlicher Rat, Fäule, Fehler, fehlerhaft, Fenster, Fertighaus, Fertighausgutachter, Fertighaus-Gutachter, Fertighausgutachten, feucht, Feuchte, Feuchtigkeit, Feuchtigkeitsmessung, Forderung, Förderung energetische Sanierung, Fußboden, Fußböden
Garantie, Garantieleistung, Gattungs- und Artbestimmung, Gebäude, Gebäudeenergie, Gebäudeenergieberater, Gebäudeenergieberatung, gedämmt, Gefache, Gefahr, gefährlich, Gericht, gerichtlich, Gerichtsgutachten, geschützt, Gesundheit, Gesundheitsgefährdung, gesundheitsgefährdend, Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch,Glastür, Glastüren, Gutachten, Gutachter, Gutachter für Schäden an Gebäuden
haften, Haftung, Handwerk, Handwerkerleistung, Handwerkskammer Potsdam, Hauskaufberatung, Haustür, Haustüren, Holz, Holzart, Holzbau, Holzfehler, Holzfeuchte, Holzhaus, Holzhäuser, Holzkonstruktion, Holzschutz, Holzverbindung, HWK,
imprägniert, Imprägnierung, Innentür, Innentüren, Inspektion, Institut für Sachverständigenwesen (IFS), isoliert, Isolierung
Konstruktion, Konzepte zur Sanierung von belasteten Gebäuden, Konzepte zur Vermeidung von Belastungen an Gebäuden, Kontrolle, kontrollieren, Kosten, Kostenprüfung, KFW-Förderung Neubau, KFW-Förderung energetische Sanierung
Laboranalyse, Landesbauordnung, LBO, Lehm, Lehmbau, Lehmgefache, luftdicht, Luftdichtheit von Gebäuden, Luftdichtheitsprüfung,
Mangel, Mängelbehauptung, Mängelrüge, mangelhafte Ausführung, Maß, Mehraufwand, Messungen an Materialien und Bauteilen, Möbel,
Nachbau, Nachbarbau, Natur, natürlich, neu, Neubau, neutral, Neutralität, Norm, normgerecht,
Objektivität, ö.b.u.v., öbuv, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, ökologisch, Organisation
Plan, planen, Planung von Baumaßnahmen, Planung von Konstruktionen zum Abbund, Pilz-Untersuchung, Privatgutachten, Probleme, Produktmängel, Projekt, Projektierung, Prozess,
Qualität der Handwerkerleistung, Qualitätsmängel, Qualitätskontrolle,
Rechnung, Recht, rechtlich, Regel, regelkonform, Reklamation, reklamieren, renovieren, Renovierung, Restaurierung, Restauration, Restaurierungen, Risse,
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Taupunkt, Tauwasserbilanz, thermografische Untersuchung, Thermografie, Teilleistung, Tisch, Tische, Treppe, Treppen, Tür, Türen,
U-Wert-Messung, U-Wert-Berechnung, Überwachung von Mängelbeseitigungen, ungesund, unparteiisch, unzufrieden, unzulässige Rissbildung, Ursache, Umbau von Gebäuden
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Wasser, Wasserdampf, Wasserschaden, Witterung,
Yton
Zaun, Zäune, Zeitaufwand, Zeiterfassung, Zeitraum